Überarbeitete Richtlinien für die Blutspende
Die von der Bundesregierung verabschiedeten Änderungen des Transfusionsgesetzes enthalten neben den Anpassungen in Bezug auf die Zulassung zur Blutspende von Männern, die mit Männern Sex haben sowie weiterer Änderungen im Bereich der Telemedizin auch den Wegfall einer Altersobergrenze für Erst- und Wiederholspender.
Entsprechend neue Richtlinien werden nun von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erlassen und voraussichtlich am Montag, dem 04. September offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden diese Regelungen mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger selbstverständlich so schnell als möglich in der Praxis umsetzen. Dies benötigt jedoch etwas Vorlaufzeit, da Fragebögen neu angelegt, sowie EDV-Systeme entsprechend der neuen, uns in konkreter Ausführung erst jetzt bekannten, Änderungen umgestellt und validiert werden müssen.
Hast du Fragen zu den neuen Richtlinien? Wir beantworten diese gerne: